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   BFH, 06.03.1991 - X R 7/88   

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https://dejure.org/1991,9128
BFH, 06.03.1991 - X R 7/88 (https://dejure.org/1991,9128)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1991 - X R 7/88 (https://dejure.org/1991,9128)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1991 - X R 7/88 (https://dejure.org/1991,9128)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Da der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 EStG durch § 12 Nrn. 1 und 2 EStG eingeschränkt wird, ist erforderlich, daß der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen, sein Inhalt den zwischen fremden Dritten üblicherweise vereinbarten Rechtsfolgen vergleichbar und der Vertrag diesem Inhalt gemäß tatsächlich vollzogen ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160).
  • BFH, 24.04.1990 - IX R 9/86

    AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Wegen des Verböserungsverbots braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob und ggf. inwieweit die von der Klägerin getätigten Zinsaufwendungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619; vgl. ferner BFH-Urteil vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888, unter 2. a) nach § 12 Nr. 2 EStG vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen sind.
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Klarstellend bemerkt der Senat, daß sich die Rechtslage hier grundsätzlich anders darstellt als bei einer Übertragung von Vermögensgegenständen durch die Eltern an ihre Kinder unter Vorbehalt eines dinglichen oder obligatorischen Nutzungsrechts (BFH-Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327).
  • BFH, 10.04.1990 - VIII R 289/84

    1. Keine Anerkennung eines Ehegatten-Arbeits-/Mietverhältnisses bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Diese Grundsätze gelten auch für Mietverhältnisse (BFH-Urteil vom 10. April 1990 VIII R 289/84, BStBl II 1990, 741).
  • BFH, 05.06.1985 - I R 289/81

    Privatschuld - Betriebsschuld - Darlehn - Kreditaufnahme zugunsten der Ehefrau -

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Wegen des Verböserungsverbots braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob und ggf. inwieweit die von der Klägerin getätigten Zinsaufwendungen nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 5. Juni 1985 I R 289/81 (BFHE 144, 57, BStBl II 1985, 619; vgl. ferner BFH-Urteil vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888, unter 2. a) nach § 12 Nr. 2 EStG vom Abzug als Betriebsausgaben ausgeschlossen sind.
  • BFH, 06.03.1991 - X R 6/88

    Abschreibbarkeit eines Nutzungsrecht an einem Hallenerweiterungsbau, der dem

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Einkommensteuersache (X R 6/88, vorstehend abgedruckt) Bezug genommen.
  • BFH, 27.03.1987 - III R 175/82

    Mietzahlungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 Einkommensetuergesetz (EStG)

    Auszug aus BFH, 06.03.1991 - X R 7/88
    Bei Mietverträgen steht der steuerrechtlichen Anerkennung grundsätzlich nicht entgegen, daß ein Ehegatte den vermieteten Gegenstand dem anderen Ehegatten zivilrechtlich wirksam geschenkt hat; dies ergibt sich aus den von der Rechtsprechung zur Schenkung von Darlehensforderungen entwickelten Grundsätzen; danach kommt es für die ertragsteuerliche Erheblichkeit des Mietvertrages zwischen Ehegatten nicht darauf an, auf welchem Rechtsgrund der Erwerb der vermieteten Sache beruht (BFH-Urteil vom 27. März 1987 III R 175/82, BFH/NV 1988, 21).
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